Geldwäschegesetz

Geldwäschegesetz – Unsere Verpflichtung und Ihre Mitwirkung

Als Immobilienberatungsunternehmen sind wir gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz(GwG) verpflichtet, die geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten.

Über unsere Verpflichtungen möchten wir Sie im Folgenden informieren -Bevor wir mit Ihnen einen Maklervertrag abschließen sind wir aus GwG verpflichtet die Identität unseres Kunden festzustellen.

Hierzu gehören Informationen wie –

  • Name (Nachname und mindestens ein Vorname)
  • Geburtsort und Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift
  • Amtlicher Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) im Original
  • Ausweisnummer
  • Ausstellende Behörde
  • Wirtschaftlich Berechtigter

Bei dieser Informationserhebung sind wir selbstverständlich auch auf Ihre Mitwirkung angewiesen und benötigen Im Rahmen unserer Identifizierungspflicht eine Kopie Ihres Personalausweises.

Kopien von Personalausweisen sind seit Juli 2017 unter zwei Bedingungen zulässig (§ 20 Abs.2Personalausweisgesetz):

  • Nur der Ausweisinhaber oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabersdarf die Kopie erstellen
  • Die Kopie muss eindeutig und dauerhaft als solche erkennbar sein.

Wir werden Sie insofern bitten uns eine Ausweiskopie auszuhändigen oder diese auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung selbst anfertigen – anschließend werden wir die Kopie Ihres Ausweises dauerhaft als solche erkenntlich halten.

Sollte die Aushändigung der Ausweiskopie vor einem ersten persönlichen Treffen stattfinden,sind wir verpflichtet, die Kopie bei unserem ersten persönlichen Treffen mit Ihrem Original Ausweisdokument abzugleichen.

Sollte es zu keinem persönlichen Treffen kommen, haben wir alternativ die Möglichkeit die Identitätsfeststellung im Post-Identverfahren durchzuführen.

Zur Identifizierung von juristischen Personen prüfen wir folgende Informationen

  • Name/Bezeichnung der juristischen Person oder GesellschaftRechtsform
  • (wenn vorhanden) Registernummer
  • Sitz bzw. Hauptniederlassung
  • Name der Mitglieder des Vertretungsorgans oder deren gesetzliche Vertreter
  • Wirtschaftlich Berechtigter

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung sind wir ebenfalls verpflichtet, Informationen über den Zweck und die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung einzuholen, soweit sich dies im Einzelfall nicht bereits zweifelsfrei ergibt.

Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass wir verpflichtet sind die erhobenen Daten mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der Landesdirektion Sachsen unter https://www.dresden.immobilien/files/unternehmen/Merkblatt-Immobilienmakler-Stand-19-03-2014.pdf entnehmen.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein besonderes Anliegen – aus diesem Grunde verweisen wir Sie ebenfalls höflich auf unsere Datenschutzerklärung unter https://canaletto-immobilien.de/datenschutz/, sowie den unseren Verträgen beiliegenden Datenschutzvereinbarungen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis,

Ihre

Canaletto Immobilien